Biogasaufbereitungsanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen zum Explosions- und Gewässerschutz. CTS unterstützt Sie als erfahrener Servicepartner bei der Vorbereitung und Durchführung aller behördlich vorgeschriebenen Prüfungen. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtssicher agieren, Fristen einhalten und Sachverständigenprüfungen reibungslos ablaufen.

Warum BetrSichV und AwSV den Anlagenbetrieb bestimmen
Aufgrund des hohen Methananteils im Biogas sind Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) streng prüfpflichtig. Zudem fallen Biogasaufbereitungsanlagen in den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), was regelmäßige Kontrollen, in der Regel alle 5 Jahre, durch Sachverständige erfordert. Die Einhaltung dieser Vorgaben sichert nicht nur den Umweltschutz, sondern auch Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall.
Fachkundige Unterstützung bei der Dokumentation
Das LfU Bayern sowie andere Behörden verlangen, dass bei prüfpflichtigen Anlagen die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines Sachverständigen ergänzt wird. Wir helfen Ihnen, den Überblick über Fristen zu behalten, Mängel vorab zu beheben und lückenlose Prüfprotokolle für die Überwachungsbehörden und Gutachter bereitzustellen.

Unsere Projekte
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